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RVF Jobtickets

Bitte beachten: Das Deutschland-Ticket Job, RegioKarte Job und JobTicket Baden-Württemberg werden nur über Firmen/Institutionen angeboten. Mitarbeitende mit Interesse an den Jobticket-Angeboten kontaktieren bitte zuerst Ihren Arbeitgeber. Die Jobticket-Angebote basieren auf einem Rahmenvertrag und einem Zuschuss des Arbeitgebers. Mehr Infos für Arbeitgeber

Noch günstiger! Inklusive 5% Rabatt auf den Normalpreis kostet das Deutschland-Ticket Job max. 46,55 Euro pro Monat abzüglich Arbeitgeberzuschuss. Das Jobticket-Abonnement – für grenzenloses Pendeln.

  • gültig nur im Nahverkehr (2. Klasse)

  • Beginn und Ende je Kalendermonat

  • persönlich

  • RVF Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

  • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

  • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

  • Preis: maximal 34,30 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)

Als Arbeitnehmer bei einer im RVF-Gebiet ansässigen Firma lohnt sich die RegioKarte Job mehrfach: Der Grundpreis beträgt 67,10 Euro pro Monat. Dazu gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 12,25 Euro pro Monat. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie Bus und Bahn mit der RegioKarte Job – übertragbar am Wochenende inklusive.

  • Beginn je Kalendermonat

  • persönlich (unter der Woche)

  • übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

  • Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern

  • RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

  • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

  • Ergänzungskarten im Abo erhältlich

  • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

  • Preis: maximal 54,85 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)

Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg profitieren vom JobTicket BW. Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Verbundgebiet. Der Grundpreis beträgt 67,10 Euro pro Monat. Dazu gibt das Land einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie mit dem JobTicket BW - übertragbar am Wochenende inklusive.

  • Beginn je Kalendermonat

  • persönlich (unter der Woche)

  • übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 

  • Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern

  • RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

  • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

  • Ergänzungskarten im Abo erhältlich 

  • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

  • Preis: 42,10 Euro monatlich (über Landeszuschuss)

  • Deutschland-Ticket Job

    Noch günstiger! Inklusive 5% Rabatt auf den Normalpreis kostet das Deutschland-Ticket Job max. 46,55 Euro pro Monat abzüglich Arbeitgeberzuschuss. Das Jobticket-Abonnement – für grenzenloses Pendeln.

    • gültig nur im Nahverkehr (2. Klasse)

    • Beginn und Ende je Kalendermonat

    • persönlich

    • RVF Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

    • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

    • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

    • Preis: maximal 34,30 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)

  • RegioKarte Job

    Als Arbeitnehmer bei einer im RVF-Gebiet ansässigen Firma lohnt sich die RegioKarte Job mehrfach: Der Grundpreis beträgt 67,10 Euro pro Monat. Dazu gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 12,25 Euro pro Monat. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie Bus und Bahn mit der RegioKarte Job – übertragbar am Wochenende inklusive.

    • Beginn je Kalendermonat

    • persönlich (unter der Woche)

    • übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

    • Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern

    • RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

    • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

    • Ergänzungskarten im Abo erhältlich

    • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

    • Preis: maximal 54,85 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)

  • JobTicket BW

    Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg profitieren vom JobTicket BW. Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Verbundgebiet. Der Grundpreis beträgt 67,10 Euro pro Monat. Dazu gibt das Land einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie mit dem JobTicket BW - übertragbar am Wochenende inklusive.

    • Beginn je Kalendermonat

    • persönlich (unter der Woche)

    • übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 

    • Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern

    • RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro

    • Rabatte bei weiteren Mobilitätspartnern

    • Ergänzungskarten im Abo erhältlich 

    • AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene Abo

    • Preis: 42,10 Euro monatlich (über Landeszuschuss)

Tarif-Hinweis

Für zusätzlich 49,- Euro pro Monat ist die 1. Klasse im Schienennahverkehr erhältlich, gültig nur in Baden-Württemberg.

Tipp

Mobilitätsgarantie und -rabatte bei Bestellung über VAG inklusive!

Zusätzliche Informationen

  • Bestandskunden des Deutschland-Tickets Job können direkt online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Nach einmaliger Registrierung bei VAG AboOnline, angeboten durch die mit der Abo-Abwicklung beauftragte Freiburger Verkehrs AG, können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die angegebene Bankverbindung einsehen und ändern.

    Zur einmaligen Registrierung (Weiterleitung zu VAG AboOnline)

    Zugang für bereits registrierte Kunden (Weiterleitung zu VAG AboOnline) 

  • Das Deutschland-Ticket Job beruht auf einem Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der RVF GmbH/VAG. Das Jobticket wird ausschließlich im Abonnement per SEPA-Lastschriftverfahren angeboten. Die Betreuung des Abos übernimmt die VAG als Vertriebs- und Ansprechpartner. Eine rechtzeitige Zustellung des Abos ist nur dann gewährleistet, wenn der vollständig ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. des Monats vor Beginn des Abos der VAG vorliegt. Das Abo wird als E-Chipkarte ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der MobilitätsKarte (Chipkarte) zustande. Der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
    Den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 25% des Normalpreises (z. Zt. 12,25 Euro) erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung. Die Bestellung des Deutschland-Ticket Job erfolgt in der Regel online. Die Zugangsdaten erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber, üblicherweise in der Personalabteilung.

    Das Abo ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann automatisch angepasst.

    Änderungen der persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind nach einmaliger Registrierung über Abo-Online möglich oder dem VAG AboCenter schriftlich mitzuteilen: Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter, Postfach 100353, 79122 Freiburg, abo@vagfr.de, Fax: 0761 45 11 801

  • Das Deutschland-Ticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands, auch in der zweiten Klasse der S-Bahnen und Regionalzüge (RB/RE). Es gilt für Fahrten bis Bahnhof Basel SBB. In der ersten Klasse nur gegen Aufpreis. In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) sowie bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain/FlixBus oder bei Freizeitverkehren mit Haustarif (Dampfzüge etc.) gilt das Deutschland-Ticket nicht.

  • Das Deutschland-Ticket wird Ihnen als RVF MobilitätsKarte (E-Chipkarte) rechtzeitig per Post von der VAG zugesandt. Bundesweit werden keine Papierfahrscheine mehr angeboten. Das Deutschland-Ticket als HandyTicket für das Smartphone gibt es noch nicht, ist aber in Vorbereitung für Ende 2024.

    Fragen und Antworten zur neuen RVF MobilitätsKarte

  • Für Deutschland-Tickets bezogen über VAG gilt die Mobilitätsgarantie für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes gemäß unseren tariflichen Regelungen. Mehr Infos hier.

  • Für Deutschland-Tickets bezogen über VAG gelten die Mobilitätsrabatte bei Frelo, Carsharing etc. Mehr Infos hier

  • Für Deutschland-Tickets bezogen über VAG ist für einen zusätzlichen Aufpreis von 49 Euro pro Monat die 1. Klasse im Schienennahverkehr als ein Fahrschein erhältlich. Diese Regelung erstreckt sich auf ganz Baden-Württemberg, aber nicht auf ganz Deutschland!

  • Nein. Das Deutschland-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Auch Hunde und Fahrräder können nicht mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern gelten unsere tariflichen Regelungen.

  • Wenn Sie bereits ein Abonnement der RegioKarte besitzen, können Sie bis zum 10. des Monats entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder zum 01. des Folgemonats ins Deutschland-Ticket wechseln möchten. Ein Wechsel ist am einfachsten per AboOnline möglich.
    Hinweis: Ein einfacher Übertrag der Vereinbarungen, wie z.B. Mitnahmeregelungen, findet dabei nicht statt.

  • Der Preis des Deutschland-Tickets ist günstiger als das Abo der RegioKarte. Dazu bietet es die bundesweite Gültigkeit. Die RegioKarte bietet andere Vorteile wie die Übertragbarkeit oder die Mitnahmeregelung. Deshalb hängt es stark von Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten ab, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, Vergleich der Abos.

  • Prospekt Monatskarten & Abos im RVF als PDF herunterladen

Tarif-Hinweis

Über die Verbundgrenze mit RegioKarte: Für die Übergangsbereiche einfach Ergänzungskarte oder für RVL zwei Zusatzpunkte der PunkteKarte nutzen, für die Nachbarverbünde badisch24.

Tipp

Sprechen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber auf die Vorteile der RegioKarte Job an! Mehr Infos für Arbeitgeber

Zusätzliche Informationen

  • Bestandskunden der RegioKarte Job können direkt online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Nach einmaliger Registrierung bei VAG AboOnline, angeboten durch die mit der Abo-Abwicklung beauftragte Freiburger Verkehrs AG, können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die angegebene Bankverbindung einsehen und ändern.

    Zur einmaligen Registrierung (Weiterleitung zu VAG AboOnline)

    Zugang für bereits registrierte Kunden (Weiterleitung zu VAG AboOnline) 

  • Die RegioKarte Job beruht auf einem Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem RVF. Die RegioKarte Job wird im Abonnement ausgegeben. Die Betreuung des Abos übernimmt die VAG als Vertriebs- und Ansprechpartner. Wie bei der RegioKarte Abo erhalten Sie die RegioKarten-Abschnitte per Post nach Hause. Der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung. Ein automatischer Wechsel von einem bestehenden RegioKarten Abo ist nicht möglich. Die Bestellung der RegioKarte Job erfolgt in der Regel online. Die Zugangsdaten erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber, üblicherweise in der Personalabteilung. 

    Für einige Altverträge gilt noch eine Übergangsfrist. Die ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung sowie der doppelt unterzeichnete Bestellschein sind beim VAG AboCenter einzureichen:

    Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
    Postfach 100353
    79122 Freiburg
    Fax: 0761 45 11 801

    oder persönlich im

    VAG Kundenzentrum pluspunkt
    Salzstraße 3
    79098 Freiburg

  • Mitarbeiter von Firmen, die bereits einen Rahmenvertrag mit dem RVF abgeschlossen haben, wenden sich für Detailfragen bitte zuerst an Ihren Arbeitgeber – i.d.R. ist die Personalabteilung zuständig. Änderungen am Vertrag, an der Anschrift oder der Bankverbindung sind hier online durchführbar.

  • Zur RegioKarte Job können Sie gleich die Ergänzungskarte für den Übergangsbereich eines Nachbarverbundes mitabonnieren. Das ist auch nachträglich möglich. Mit dem Versand der nächsten RegioKarten-Abschnitte erhalten Sie diese dann als einen Fahrschein.

  • Inhaber einer RegioKarte für Erwachsene können bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi oder Car-Sharing zurückgreifen. Im Rahmen der RVF-Mobilitätsgarantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.

    Vollständige Bedingungen und Erstattungsformular

  • Für die RegioKarte Job gelten die Mobilitätsrabatte bei Frelo, Carsharing etc. Mehr Infos hier

  • Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) bietet das Abo der RegioKarte Job im Auftrag des RVF an. Die VAG ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Sie führt das Abo-Verfahren unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch. 

    Eine rechtzeitige Zustellung des Abos der RegioKarte Job ist nur dann gewährleistet, wenn die Bestellung bzw. der vollständig ausgefüllte Bestellschein einschließlich Berechtigungsnachweis bis zum 10. des Monats vor Beginn des Abos (ggf. auch der Ergänzungskarte im Abo) der VAG vorliegt. Das Abo wird in Form von jeweils sechs Monatsabschnitten nach dem 15. des Monats ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines Kalendermonats und verlängert sich bis auf Widerruf. 

    Ergänzungskarten bilden zusammen mit der RegioKarte Job einen gemeinsamen Fahrschein. Sie werden Ihnen beim nächsten halbjährlichen Versand nach dem 15. des Monats zusammen mit Ihren RegioKarte-Abschnitten zugeschickt. Eine vorzeitige Zustellung ist nicht möglich. 

    Das Abo der RegioKarte Job ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen der Regiokarte Job und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann automatisch angepasst. 

    Änderungen der persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind dem VAG AboCenter hier online übermittelbar. Alternativ mit dem Bestellschein dem VAG AboCenter schriftlich mitzuteilen:

    Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
    Postfach 100353
    79122 Freiburg
    Fax: 0761 45 11 801

    Auszug Tarifbestimmungen RegioKarte Job zum Download 

Tarif-Hinweis

Über die Verbundgrenze mit RegioKarte: Für die Übergangsbereiche einfach Ergänzungskarte oder für RVL zwei Zusatzpunkte der PunkteKarte nutzen, für die Nachbarverbünde badisch24.

Tipp

Als Faustregel gilt: Wer seine Gehaltsabrechnung über das LBV erhält ist zuschussberechtigt (s.u.).

Zusätzliche Informationen

  • Bestandskunden des JobTickets BW können direkt online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Nach einmaliger Registrierung bei VAG AboOnline, angeboten durch die mit der Abo-Abwicklung beauftragte Freiburger Verkehrs AG, können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die angegebene Bankverbindung einsehen und ändern.

    Zur einmaligen Registrierung (Weiterleitung zu VAG AboOnline)

    Zugang für bereits registrierte Kunden (Weiterleitung zu VAG AboOnline)

  • Das JobTicket BW beruht auf einem Rahmenvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem RVF. Das JobTicket BW wird im Abonnement ausgegeben. Die Betreuung des Abos übernimmt die VAG als Vertriebs- und Ansprechpartner. Wie bei der RegioKarte Abo erhalten Sie die RegioKarten-Abschnitte per Post nach Hause. Der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Den Landeszuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung. Ein automatischer Wechsel von einem bestehenden RegioKarten Abo ist nicht möglich.

    Hier gelangen Sie für die Bestellung zum LBV-Kundenportal

  • Fragen bezüglich der Berechtigung und des Zuschusses sind immer an das LBV zu richten. Grundsätzlich zuschussberechtigt sind die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Dies trifft auf Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes zu. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte von Kommunen oder Einrichtungen mit eigener Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft (z. B. Tochterunternehmen des Landes) sind grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Als Landesbeschäftigte/r am Universitätsklinikum Freiburg informieren Sie sich bitte über das Intranet des Universitätsklinikums über den Zuschuss zum JobTicket BW. Der Zuschuss wird immer nur für ein JobTicket BW gewährt, auch wenn Sie ein zweites eines weiteren Verbundes benötigen.

    Änderungen am Vertrag, an der Anschrift oder der Bankverbindung sind hier online durchführbar.

  • Zum JobTicket BW können Sie gleich die Ergänzungskarte für den Übergangsbereich eines Nachbarverbundes mitabonnieren. Das ist auch nachträglich möglich. Mit dem Versand der nächsten RegioKarten-Abschnitte erhalten Sie diese dann als einen Fahrschein.

  • Inhaber einer RegioKarte für Erwachsene können bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi oder Car-Sharing zurückgreifen. Im Rahmen der RVF-Mobilitätsgarantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.

    Vollständige Bedingungen und Erstattungsformular

  • Für das JobTicket BW gelten die Mobilitätsrabatte bei Frelo, Carsharing etc. Mehr Infos hier

  • Die Abwicklung Ihres Abonnements des JobTicket BW wird im Auftrag des RVF von der Freiburger Verkehrs AG (VAG) durchgeführt. Die VAG ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Sie führt das Abonnement-Verfahren unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch. 

    Eine rechtzeitige Zustellung des JobTicket-BW-Abos kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Bestellung bis zum 10. des Monats vor Beginn des Abos (ggf. auch der Ergänzungskarte im Abo) der VAG vorliegt. Das Abo wird in Form von jeweils sechs Monatsabschnitten nach dem 15. des Monats ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines Kalendermonats und verlängert sich bis auf Widerruf. 

    Ergänzungskarten bilden zusammen mit dem JobTicket BW einen gemeinsamen Fahrschein. Sie werden Ihnen beim nächsten halbjährlichen Versand nach dem 15. des Monats zusammen mit Ihren Abo-Abschnitten zugeschickt. Eine vorzeitige Zustellung ist nicht möglich. 

    Das JobTicket BW ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann automatisch angepasst. 

    Änderungen der persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind nach einmaliger Registrierung hier möglich. Alternativ dem VAG AboCenter schriftlich mitzuteilen:

    Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
    Postfach 100353
    79122 Freiburg
    Fax: 0761 45 11 801

    Auszug Tarifbestimmungen JobTicket BW zum Download

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