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Fahren im RVF

Fahren im RVF ist denkbar einfach: Unsere Fahrscheine gelten bei allen 18 Verkehrsunternehmen im Nahverkehr, egal ob in Bussen, Stadt- und S-Bahnen oder in Regionalzügen (Ausnahme: Kurzstrecke). Umsteigen auf einer Fahrt ist somit problemlos möglich. Alles über unsere Freiheiten und Regeln. Direkt zur Fahrschein-Übersicht

Das RVF-Verbundgebiet: In Stadt und Region unterwegs

Das RVF-Verbundgebiet umfasst die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg. Monatskarten und Abos gelten immer für das gesamte Verbundgebiet. Die letzten Bahnhalte im RVF im Schienenverkehr sind im Norden Herbolzheim, im Süden Auggen, im Westen Breisach und im Osten Löffingen-Unadingen. Ab dort müssen entsprechende Zusatzfahrscheine gelöst werden, z.B. die Ergänzungskarte oder badisch24.

Karte RVF-Verbundgebiet

Die RVF-Tarifzonen: Bei einzelnen Fahrten in drei Zonen unterwegs

Die RVF-Tarifzonen

Im RVF-Verbundgebiet gibt es nur drei Tarifzonen bei einzelnen Fahrten: A, B und C bestimmen den Fahrpreis beim Kauf von Einzelfahrscheinen, der 2x4 FahrtenKarte und PunkteKarte sowie bei der TagesKarte.

Tarifzonenplan RVF ohne Übergangsbereiche

Die Preisstufen

Pro befahrener Zone wird abgerechnet. Man zahlt also entweder eine, zwei oder drei Zonen, danach richten sich die Preisstufen. Eine verbundweite Fahrt (drei Zonen) entspricht der Preisstufe 3. Natürlich werden mehrmals befahrene Tarifzonen auf einer Fahrt nur einmal gerechnet. Den Zusammenhang zwischen Tarifzone und Preisstufe zeigt die Tabelle.

Fahrtberührte TarifzonePreisstufe
innerhalb einer Tarifzoneinnerhalb A oder B oder C1
durch 2 Tarifzonenvon A nach B oder B nach C2
durch 3 Tarifzonenvon A nach C3

Die zeitliche Gültigkeit

Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten (2x4-FahrtenKarte und PunkteKarte) sind ab Kauf bzw. Entwertung zeitlich gestaffelt gültig. Dadurch sind Umsteigen oder Fahrtunterbrechungen möglich, ohne dass man einen neuen Fahrschein lösen muss. Die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheines bezieht sich auf die Fahrt in Zielrichtung. Rück- oder Umwegfahrten sind nicht gestattet und erfordern einen neuen Fahrschein. Die Kurzstrecke gilt preisstufenunabhängig für 20 Minuten mit Umsteigen.

PreisstufeGültig
Preisstufe 11 Stunde
Preisstufe 22 Stunden
Preisstufe 33 Stunden

LuftLinie: Fahren ohne Tarifzonen und Preisstufen

Mit dem Luftlinientarif per App FAIRTIQ wird zu einem Grundpreis pro Fahrt nur der Preis je angefangenem Kilometer Luftlinie dazuaddiert. Tarifkenntnisse sind nicht erforderlich, attraktiv für spontane, kurze Fahrten oder auch Fahrten über Tarifzonen hinweg. Mehr Infos zum Luftlinientarif

Tarif-Tipp

Einfach von A nach B im RVF: richtige Fahrscheinwahl mit dem Tarifrechner

Tarif-Hinweis

DB City-Ticket und DB City mobil gelten für die RVF-Tarifzone A Stadtgebiet Freiburg.

Weitere Hinweise in Kürze

  • Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos in Begleitung einer Aufsichtsperson mit Fahrausweis. Der Kindertarif gilt von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Ab dem Tag, an dem ein Kind 15 Jahre alt wird, gelten die Tarife für Erwachsene. Kinderwagen werden natürlich kostenlos mitgenommen.

  • Die 1. Klasse ist im RVF nur in den Regional- und S-Bahnen verfügbar. Für RegioKarten Erwachsene ist eine zweite RegioKarte Erwachsene erforderlich. Regelungen für einzelne Fahrten finden Sie bei den Fahrscheinen oder in den Tarifbestimmungen § 9

  • Die kostenlose Mitnahme Schwerbehinderter und derer Begleitpersonen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch. Die Regelungen im RVF finden Sie hier kompakt oder in den Tarifbestimmungen § 8. Genaueres erfragen Sie bitte auf dem für Sie zuständigen Amt.

  • Für Gruppen ab 10 Personen und Schülergruppen gibt es Gruppenkarten. Meist günstiger und einfacher ist die TagesKarte. Wir empfehlen dringend eine Gruppenanmeldung.

  • Eintrittskarte = Fahrschein. Eintrittskarten mit dem Logo KombiTicket gelten als Fahrschein für die Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung, frühestens drei Stunden vor Beginn bis Betriebsschluss am Veranstaltungstag. Als Veranstalter KombiTicketpartner werden.

    Logo RVF KombiTicket

  • Beim Sozialticket der Stadt Freiburg handelt es sich nicht um einen RVF-Tarif. Es sind bezuschusste Angebote durch die Stadt Freiburg für bestimmte Personengruppen. Bezuschusst werden die 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 und das Deutschland-Ticket. Das Sozialticket ist an den Verkaufsstellen der VAG erhältlich.

    Alle wesentlichen Informationen zu diesen Angeboten, zur Beantragung und zum Kreis der Berechtigten hat die Stadt Freiburg hier zusammengestellt.

  • Nur in den S-Bahnen und Zügen der DB und der SWEG dürfen Sie Fahrräder mitnehmen. In den Stadtbahnen und Bussen werden keine Fahrräder transportiert. Ausführliche Infos

  • Kleine Hunde, Katzen etc. in einem sicheren Behältnis fahren kostenlos. Das gilt auch für Blindenführhunde am Geschirr. Größere Hunde fahren zum Kindertarif, mit einer eigenen RegioKarte (nicht Schüler oder SchülerAbo) oder der WelcomeKarte Kind. Anstelle von Kindern kann man mit der TagesKarte und der RegioKarte auch Hunde mitnehmen.

  • Das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) für Fahren ohne gültigen Fahrschein beträgt 60 Euro. Die weiteren Regelungen zu Verlust, Zerstörung usw. unter Ohne Fahrschein

  • In allen RVF-Fahrscheinen ist die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % gem. § 12, Abs. 2, Ziff. 10 USTG 1967 enthalten.

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