Fahren im RVF
Fahren im RVF ist denkbar einfach: Unsere Fahrscheine gelten bei allen 18 Verkehrsunternehmen im Nahverkehr, egal ob in Bussen, Stadt- und S-Bahnen oder in Regionalzügen (Ausnahme: Kurzstrecke). Umsteigen auf einer Fahrt ist somit problemlos möglich. Alles über unsere Freiheiten und Regeln. Direkt zur Fahrschein-Übersicht
Das RVF-Verbundgebiet umfasst die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg. Monatskarten und Abos gelten immer für das gesamte Verbundgebiet. Die letzten Bahnhalte im RVF im Schienenverkehr sind im Norden Herbolzheim, im Süden Auggen, im Westen Breisach und im Osten Löffingen-Unadingen. Ab dort müssen entsprechende Zusatzfahrscheine gelöst werden, z.B. die Ergänzungskarte oder badisch24.
Die Preisstufen
Pro befahrener Zone wird abgerechnet. Man zahlt also entweder eine, zwei oder drei Zonen, danach richten sich die Preisstufen. Eine verbundweite Fahrt (drei Zonen) entspricht der Preisstufe 3. Natürlich werden mehrmals befahrene Tarifzonen auf einer Fahrt nur einmal gerechnet. Den Zusammenhang zwischen Tarifzone und Preisstufe zeigt die Tabelle.
Die zeitliche Gültigkeit
Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten (2x4-FahrtenKarte und PunkteKarte) sind ab Kauf bzw. Entwertung zeitlich gestaffelt gültig. Dadurch sind Umsteigen oder Fahrtunterbrechungen möglich, ohne dass man einen neuen Fahrschein lösen muss. Die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheines bezieht sich auf die Fahrt in Zielrichtung. Rück- oder Umwegfahrten sind nicht gestattet und erfordern einen neuen Fahrschein. Die Kurzstrecke gilt preisstufenunabhängig für 20 Minuten mit Umsteigen.
LuftLinie: Fahren ohne Tarifzonen und Preisstufen
Mit dem Luftlinientarif per App FAIRTIQ wird zu einem Grundpreis pro Fahrt nur der Preis je angefangenem Kilometer Luftlinie dazuaddiert. Tarifkenntnisse sind nicht erforderlich, attraktiv für spontane, kurze Fahrten oder auch Fahrten über Tarifzonen hinweg. Mehr Infos zum Luftlinientarif