Mobilitätsgarantie im RVF

Anschluss verpasst? Wir erstatten entstandene Taxi- oder Carsharingkosten für Fahrgäste mit Deutschland-Ticket (bezogen über VAG) oder Regiokarte.

Wer hat Anspruch auf Erstattungen?

  • Fahrgäste mit einem bei VAG bestellten Deutschland-Ticket Erwachsene (Abo und Job)
  • Fahrgäste mit einer Regiokarte für Erwachsene (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job und JobTicket BW)
  • Mobilitätseingeschränkte mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung.

Für andere Fahrscheine im RVF und Deutschland-Tickets von Drittanbietern (z.B. DB Navigator) gibt es keine Erstattung.

Wann greift die Mobilitätsgarantie im RVF?

Sie greift, wenn das Fahrziel aufgrund einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls mehr als 30 Minuten später erreicht wird, als es im Fahrplan ausgewiesen ist, und das Verschulden bei einem dem RVF zugehörigen Verkehrsunternehmen liegt. Die Garantie gilt nur für Fahrten mit dem Nahverkehr innerhalb des Verbundgebietes. Es darf keine andere Fahralternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung stehen. Die Mobilitätsgarantie greift nicht bei Fahrten nur im Verkehrsnetz der VAG (s.u.).

Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden Taxi- oder Carsharingkosten. Mit der Regiokarte Abo und Jahr erhältst du eine Erstattung von maximal 50 Euro. Fahrgäste mit Regiokarte Übertragbar, Basis, Job und JobTicket BW, Deutschland-Ticket sowie schwerbehinderte Menschen erhalten Taxi- oder Carsharing-Kosten bis zu maximal 35 Euro.

Wie nimmt man die RVF Mobililtätsgarantie in Anspruch?

Am besten nutzt du das Online-Formular mit Upload-Funktion. Für die Erstattung brauchen wir innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag
  • die Rechnung (Beleg) des Taxi- oder des Carsharing-Dienstes
  • eine Kopie des Fahrscheins

Nach Prüfung unsererseits erfolgt die Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Barauszahlung oder eine Verrechnung mit dem Fahrscheinpreis sind ausgeschlossen. 

Wann gibt es keine Erstattung?

Bei höherer Gewalt (Unwetter, Bombendrohung, Streik, Personenschaden etc.) sowie angekündigten Maßnahmen (Straßensperrungen, Baustellen etc.) besteht kein Erstattungsanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Fahrscheins bekannt war oder alternative Verbindungen im RVF verfügbar waren.

Schnell und einfach online beantragen

Online-Erstattungsformular 

Das Formular Mobilitätsgarantie im RVF ist auch in den Kundenzentren im RVF erhältlich.

Zusatzinformationen

  • Bei Fahrten innerhalb des Netzes der VAG greift deren Garantie.
  • Bei Fahrten mit der Bahn zwischen den Verkehrsverbünden gelten diese Fahrgastrechte. Erstattungen sind online bei vorhandenem DB Kundenkonto oder per Fahrgastrechte-Formular möglich.
  • In Streitfragen im ÖPNV hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) weiter. Diese übernimmt, wenn zwischen dir und dem befördernden Unternehmen keine einvernehmliche Einigung im Vorfeld erzielt werden konnte. Dazu muss das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp sein.