Gremien im RVF
Der RVF ist ein Aufgabenträgerverbund, verantwortlich für den Nahverkehr und daran gekoppelte Mobilitätsangebote im Verbundgebiet.
Gesellschafter
Die RVF GmbH besteht aus vier Gesellschaftern, die sich per Grundvertrag aus den finanzierenden Aufgabenträgern zusammensetzt. Die Stadt Freiburg hat 50% ihres Anteils an die VAG übertragen, daraus ergeben sich folgende Gesellschaftsanteile:
- 20 % Stadt Freiburg
- 20 % Freiburger Verkehrs AG (VAG)
- 20 % Landkreis Emmendingen
- 20 % Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- 20 % Land Baden-Württemberg
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus einem Vertreter je Gesellschafter zusammen. Sie tagt zwei bis drei Mal pro Jahr. Sie verabschiedet den Jahresabschluss, legt die Struktur des Verbundtarifes fest und nimmt die Entlastung des Aufsichtsrates vor. Vorsitzender ist Freiburgs Oberbürgermeister Martin W. W. Horn.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der RVF GmbH rekrutiert sich aus den o.g. Gesellschaftern und ist mit jeweils zwei Vertretern besetzt. Den Vorsitz hat ebenfalls Oberbürgermeister Martin W. W. Horn inne.
Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat berät die Geschäftsführung und überwacht deren Tätigkeit. Darüber hinaus gehören die Vorberatung aller Themen der Gesellschafterversammlung, der Beschluss über Tarifstrukturänderungen und Änderungen der Grundsätze der Einnahmenaufteilung zu seinen Aufgaben.
Versammlung der Erlösverantwortlichen
In der Versammlung der Erlösverantwortlichen (VdE) sitzen sowohl die Aufgabenträger wie auch die Verkehrsunternehmen, die sich für Erlöse verantwortlich zeichnen.
Aufgaben der VdE
Die VdE beschließt über aufwands- und erlösrelevante Fragen des Verbundtarifs. Darunter fallen Entscheidungen zur Tarifanpassung, den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen, zu Vertriebsformen sowie der Einnahmeaufteilung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH nehmen Simone Stahl und Timm Anders wahr. Die Geschäftsführung bereitet die Entscheidungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung vor und ist für die operative Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.