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RVF Mobilitätsgarantie

Unsere Verkehrsunternehmen bringen Sie verlässlich und pünktlich mit den Bussen und Bahnen im RVF an Ihr Ziel. Dabei sind Verspätungen oder verpasste Anschlüsse nicht immer vermeidbar. In diesem Fall übernimmt der RVF für Inhaber der RegioKarte und Deutschland-Ticket für Erwachsene die entstandenen Taxi- oder Carsharingkosten.

RVF Mobilitätsgarantie – so funktioniert’s

  • Alle Fahrgäste mit einer RegioKarte für Erwachsene (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job und JobTicket BW), bei VAG bestellte Deutschland-Tickets Erwachsene (Abo und Job) sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung. Für andere RVF Fahrscheine und Deutschland-Tickets von Drittanbietern (z.B. DB Navigator) gibt es keine Erstattung.

     

  • Sie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel aufgrund einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und das Verschulden bei einem dem RVF zugehörigen Verkehrsunternehmen liegt. Die Garantie gilt nur für Fahrten mit dem Nahverkehr innerhalb des RVF-Verbundgebietes. Es darf Ihnen keine andere geeignete Fahralternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung stehen. Sie greift nicht bei Fahrten nur im Verkehrsnetz der VAG (s.u.).

  • Erstattet werden Taxi- oder Carsharingkosten. Mit der RegioKarte Abo und Jahr erhält man eine Erstattung von maximal 50 Euro. Fahrgäste mit RegioKarte Übertragbar, Basis, Job und JobTicket BW, DeutschlandTicket sowie schwerbehinderte Menschen erhalten Taxi- oder Carsharing-Kosten bis zu maximal 35 Euro.

  • Am besten nutzen Sie das Online-Formular mit Upload-Funktion. Weiterhin sind vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erstattungsanträge, die original Taxiquittung oder des Carsharing-Dienstes und eine Kopie Ihres Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen an den RVF zu senden. Nach Prüfung unsererseits erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Barauszahlung sowie eine Verrechnung mit dem Fahrscheinpreis sind ausgeschlossen. 

  • Bei höherer Gewalt (Unwetter, Bombendrohung, Streik, Suizid etc.) sowie angekündigten Maßnahmen (Straßensperrungen, Baustellen etc.) besteht kein Erstattungsanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Fahrscheins bekannt war oder alternative Verbindungen im RVF verfügbar waren.


Zum Online-Erstattungsformular

Das Formular RVF-Mobilitätsgarantie ist auch an den Kundenzentren im RVF erhältlich. 

Zusatzinformationen

  • Bei Fahrten innerhalb des Netzes der VAG greift deren Garantie
  • Bei Fahrten mit der Bahn zwischen den Verkehrsverbünden gelten diese Fahrgastrechte. Erstattungen sind online bei vorhadenem DB Kundenkonto oder per Fahrgastrechte-Formular möglich.
  • In Streitfragen im ÖPNV hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) gerne weiter. Diese übernimmt, wenn zwischen dem befördernden Unternehmen und Ihnen keine einvernehmliche Einigung im Vorfeld erzielt werden konnte. Dazu muss das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp sein.

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